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Grüner Baum Biberach Login

Das Biberacher Traditionslokal in der historischen Altstadt


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Grüner Baum - Brauereigasthof




1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder  

    kurzfristig bereitgestellt, so ist ein

    Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

 

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages

    verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte

    Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen

    Verpflichtungen daraus.

      a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer

          entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

      b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für

          die Zeit (Dauer) der Bestellung des

          Hotelzimmers zu bezahlen.

      c) Reservierte Hotelzimmer können bis 1 Woche

          vor Anreise kostenlos storniert werden.

 

3. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nich in

    Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den 

    Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen,

    ohne daß es auf den Grund der Verhinderung

    ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche

    Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.

 

4. Die Einsparungen des Betriebes betragen

    bei der Übernachtung 20%, bei

    Halbpensionsvereinbaungen 30%, bei

    Vollpensionsvereinbahrungen 40% des vereinbarten

    Preises.

 

5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene

    Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die

    Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der

    anderweitig erzielten Einnahmen für diesen

    Zeitraum.

 

6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller

    Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein

    gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten

    Sachen des Gastes.

 

7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle

    einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die

    Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort

    des Betriebes zu erbringen sind.